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Arbeitsvertrag mit gewerblichem Mitarbeiter

Arbeitsvertrag mit einem gewerblichen Arbeitnehmer

Art und Ort der Tätigkeit Der Arbeitnehmer wird ab ... als ... in ... eingestellt.

Der Arbeitgeber behält sich, unter Wahrung der Interessen des Arbeitnehmers,die Zuweisung eines anderen Arbeitsgebietes vor./ Der Vorbehalt gilt auch für künftig zu übertragende Arbeitsgebiete.

oder

Der Arbeitgeber kann den Arbeitnehmer entsprechend seiner Leistungen und Fähigkeiten mit einer anderen im Interesse des Arbeitgebers liegenden Aufgabe betrauen, ihn an einem anderen Ort  sowie vorübergehend auch bei einem anderen Unternehmen einsetzen.

oder

Der Arbeitgeber behält sich vor, den Arbeitnehmer entsprechend seinen Leistungen und Fähigkeiten mit einer anderen im Interesse des Unternehmens liegenden Tätigkeit zu betrauen. Der Vorbehalt erstreckt sich auch auf eine Beschäftigung an einem anderen Ort oder bei einer Tochtergesellschaft des Arbeitgebers. 



Probezeit und Vertragsdauer Die ersten sechs Monate gelten als Probezeit. Während dieser Zeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.

oder

Es wird zunächst ein befristetes Probearbeitsverhältnis vereinbart; dieses endet am ..., ohne dass es einer Kündigung bedarf. Das Probearbeitsverhältnis kann beiderseits mit einer Frist von ... zum ... vorzeitig gekündigt werden. Die Firma wird den Arbeitnehmer spätestens ... vor Ablauf darüber informieren, ob die Fortsetzung der Beschäftigung als (unbefristetes) Arbeitsverhältnis beabsichtigt ist. 

Das Arbeitsverhältnis kann mit gesetzlicher Kündigungsfrist gekündigt werden. Es endet spätestens, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des Monats, in dem der Arbeitnehmer die Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht. 



Arbeitszeit Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt ausschließlich der Pausen 40 Stunden. Ihre Lage richtet sich nach der betrieblichen Einteilung.

oder

Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt ausschließlich der Pausen 40 Stunden/Woche. Sie kann aus betrieblichen Gründen auf mehrere Wochen ungleichmäßig verteilt werden, jedoch nur so, dass in ... zusammenhängenden Wochen der Ausgleich erreicht wird. 

oder

Die Arbeitszeit beträgt 163 Stunden monatlich, wobei die tatsächliche Arbeitszeit in den einzelnen Monaten zwischen 150 und 180 Stunden variieren kann. Die Vergütung ist konstant. Die Zahl der geleisteten Stunden wird bis zum Jahresende ausgeglichen.

Die Firma ist berechtigt, Kurzarbeit einseitig einzuführen, soweit dies aus betrieblichen Gründen erforderlich werden sollte. Für die Dauer der Kurzarbeit vermindert sich das Entgelt im Verhältnis der ausgefallenen Arbeitszeit. Mehrarbeit, Überstunden etc. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, auf Anordnung des Arbeitgebers Mehrarbeits- und Überstunden bis zu ... Stunden/Monat zu leisten. Darüber hinaus ist er verpflichtet, Nacht-, Schicht-, Samstags-, Sonn- und Feiertagsarbeit sowie Arbeitsbereitschaft und Bereitschaftsdienst in gesetzlich zulässigem Umfang zu leisten.

evtl.

Mehrarbeits- und Überstunden werden durch Freizeitausgleich mit dem Faktor 1,25 abgegolten.

oder

Die Firma zahlt für jede geleistete Über- oder Mehrarbeitsstunde einen Zuschlag von 25% zu dem Arbeitsentgelt nach Ziff. 5 Abs. 2 bleibt unberührt.



Arbeitsentgelt(1) Der Arbeitnehmer erhält folgende Vergütung: Grundlohn in Höhe von Euro ...

Zuschläge für1. Nachtarbeit iHv. ...% pro Stunde, wobei Nachtarbeit die zwischen 23.00 und 6.00 Uhr geleistete Arbeit ist.

2. Wechselschicht iHv. Euro ... je Schicht.

3. Zuschläge für Sonn- und Feiertagsarbeit in Höhe von ...% pro Stunde.

4. Arbeit an Samstagen in Höhe von ...% pro Stunde.

(2) Treffen mehrere Zuschläge zusammen, wird nur der höchste Zuschlag gezahlt.

(3) Grundlohn und Zuschläge sind fällig jeweils zum 3. Arbeitstag des Folgemonats.

(4) Im Falle des Verzuges sind Zinsen nicht aus dem Bruttoentgelt, sondern aus dem Nettoentgelt geschuldet. 

(5) Ansprüche auf Arbeitsentgelt dürfen nicht abgetreten oder verpfändet werden. Bei Abtretungen, Verpfändungen oder Pfändungen von Ansprüchen auf Arbeitsentgelt werden je Bearbeitungsvorgang Euro 2,50 pro Pfändung, Abtretung oder Verpfändung, zusätzlich Euro 2,50 für jedes zusätzliche Schreiben sowie Euro 1,- je Überweisung vom Lohn einbehalten und spätestens mit der übernächsten Lohnabrechnung verrechnet. /Dies gilt nicht, soweit dadurch der unpfändbare Teil des Gehalts geschmälert wird.

Dem Arbeitnehmer bleibt der Nachweis, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist, vorbehalten. 



Arbeitsunfähigkeit Der Arbeitnehmer zeigt jede Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich der Geschäftsleitung/Betriebsleitung an. Er weist sie binnen zwei Tagen durch ärztliches Attest nach, dasselbe gilt für Folgebescheinigungen.

Urlaub Der Arbeitnehmer erhält kalenderjährlich einen Erholungsurlaub von ... Arbeitstagen. 

Geheimhaltung Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse dritten Personen gegenüber Stillschweigen zu bewahren, und zwar auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Dies gilt auch für solche Angelegenheiten, die der Arbeitgeber ausdrücklich als vertraulich bezeichnet. 

Nebentätigkeit (1) Die Aufnahme einer anderweitigen entgeltlichen Tätigkeit ist dem Arbeitnehmer nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Arbeitgebers gestattet. Hat der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber schriftlich die beabsichtigte Tätigkeit unter Angabe von Art, Ort und Dauer angezeigt und stehen sachliche Gründe der Aufnahme der Tätigkeit nicht entgegen, hat der Arbeitgeber unverzüglich zuzustimmen. Er kann seine Zustimmung aber befristet oder unter einem Widerrufsvorbehalt erteilen.

(2) Das Zustimmungserfordernis gem. Abs. 1 besteht nicht für die Aufnahme karitativer, konfessioneller oder politischer Tätigkeiten, sofern sie die Tätigkeit nach Maßgabe dieses Vertrags nicht beeinträchtigen.

Ausschlussfristen (1) Alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen,  wenn sie nicht binnen drei Monaten nach Fälligkeit gegenüber der anderen Vertragspartei schriftlich geltend gemacht werden.

evtl.  

Lehnt die andere Vertragspartei den Anspruch ab oder erklärt sie sich nicht innerhalb von drei Wochen nach Geltendmachung des Anspruchs, verfällt dieser, wenn er nicht innerhalb von drei Monaten nach der Ablehnung oder dem Fristablauf gerichtlich geltend gemacht wird. 38)

(2) Abs. (1) gilt auch für Ansprüche, die mit dem Arbeitsverhältnis in Zusammenhang stehen. 

(3) Abs. (1) und Abs. (2) gilt nicht bei einer Haftung wegen Vorsatz. 40)



Geltung von kollektiven und betrieblichen Regelungen (1) Im Übrigen gelten die für den Betrieb jeweils einschlägigen Betriebsvereinbarungen, Betriebsordnungen, Arbeitsanordnungen, Dienstanweisungen etc. in ihrer jeweils gültigen Fassung. Sie können in der Personalabteilung zu den üblichen Dienststunden und im Intranet unter ... eingesehen werden. 41)

(2) Soweit Regelungen nach Abs. (1) von diesem Vertrag abweichen - auch zu Lasten des Arbeitnehmers - gehen sie diesem Vertrag vor. Dies gilt beispielsweise für Fragen der Betriebsordnung, der Änderung von Arbeitszeiten, der Einführung von Schichtarbeit, der Änderung freiwilliger Sozialleistungen etc. Dieser Vorbehalt gilt auch für mehrfache Änderungen. 42)



Datenschutz Der Arbeitnehmer stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner Daten unter Einschluss von personenbezogenen Daten zu, soweit sie im Rahmen der Zweckbestimmung des Arbeitsverhältnisses erfolgt. 43)

Ausschluss abweichender Absprachen und Nebenabreden Mit Abschluss dieses Vertrages werden alle eventuell bisher vorhandenen schriftlichen oder mündlichen Absprachen und Nebenabreden hinfällig. Ergänzende mündliche Abmachungen zu diesem Vertrag wurden nicht getroffen. 44)



§ 14 Wettbewerbsverbot

Herr/Frau . . . . . verpflichtet sich, für die Dauer von . . . . . Jahren nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses in der BRD/im Land . . . . . nicht für ein Konkurrenzunternehmen tätig zu sein, noch unmittelbar oder mittelbar an der Gründung oder im Betrieb eines solchen Unternehmens mitzuwirken.

Für die Dauer des Wettbewerbsverbotes zahlt die Firma Herrn/Frau . . . . . 50% der zuletzt bezogenen vertragsmäßigen Leistungen.

Im Übrigen gelten die Vorschriften der §§ 74 ff. HGB.





§ 15 Vertragsstrafe

 Im Falle der schuldhaften Nichtaufnahme oder vertragswidrigen Beendigung der Tätigkeit132 verpflichtet sich Herr/Frau . . . . . der Firma eine Vertragsstrafe in Höhe133 eines Gesamtmonatseinkommens zu zahlen. Das Gesamtmonatseinkommen wird nach dem Durchschnitt der Bezüge der letzten 12 Monate oder, im Falle einer kürzeren Beschäftigungsdauer, nach dem Durchschnittsverdienst während der Beschäftigungszeit oder, sofern die Tätigkeit nicht aufgenommen wurde, der vereinbarten Vergütung errechnet. Die Firma ist berechtigt, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen.

Handelt Herr/Frau . . . . . dem Wettbewerbsverbot aus § 14 zuwider, so kann die Firma unbeschadet ihrer sonstigen Rechte, für jeden Fall der Zuwiderhandlung oder im Falle der Eingehung eines Arbeitsverhältnisses für jeden Monat der Beschäftigung eine Vertragsstrafe in Höhe von . . . . . € verlangen. Unberührt bleibt hiervon die Möglichkeit, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen.



16. Schriftformklausel

Änderungen und/oder Ergänzungen zu diesem Vertrag bedürfen der Schriftform. Auch die wiederholte Gewährung einer Leistung oder Vergünstigung begründet einen Rechtsanspruch für die Zukunft nur bei Beachtung der Schriftform. Die elektronische Form ist ausgeschlossen. Mündliche Vereinbarungen über die Aufhebung der Schriftform sind nichtig.