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Ersatzvornahme nach Verkehrsunfall

Ersatzvornahme nach Verkehrsunfall

Oberlandesgericht Celle
Urteil vom 30.11.2011 – 14 U 92/11
Schlagworte/Normen:
Maßnahme der Ersatzbeschaffung.
Leitsätze:
Auch die Anschaffung eines Pkw durch Leasing stellt eine Maßnahme der Ersatzbeschaffung im Sinne der Restitution nach einem Schaden dar (§ 249 BGB). Der Geschädigte ist schadensrechtlich nicht gehalten, in derselben Rechtsform wie vor dem Unfallereignis bei dem unfallbeschädigten Fahrzeug eine Ersatzbeschaffung vorzunehmen.
Siehe:
http://app.olg-ol.niedersachsen.de/efundus/volltext.php4?id=5827&ident=